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Kein Tanz ist illegal!


Ich sage Nein zum öffentlichen Tanzverbot an Karfreitag! Kein Tanz ist illegal. Es gibt kaum etwas, was mehr Lebensfreude ausdrückt als Tanzen. Das darf man nicht verbieten! Warum wird an Karfreitag nicht auch gleich das Lachen als Ausdruck von Lebensfreude verboten? Darf ProSieben die Simpsons heute ausstrahlen? Natürlich ist ProSieben das erlaubt.

An Karfreitag wird ein Maß an Kirchenhörigkeit durch die öffentliche Hand zum Audruck gebracht, welches mir persönlich unverständlich ist. Eins ist klar, jeder darf und soll seine Religion ausüben können. Christen gedenken an Karfreitag des Kreuzestodes Jesu. Sollten Sie zumindest. Ich habe niemanden aus meinem Bekanntenkreis im Vorfeld dieses stillen Feiertages etwas sagen hören wie: „Da geh ich in die Kirche und gedenke Christi, weil er am Kreuz für uns gestorben ist.“ Das mag Menschen, die mit Religionen abgeschlossen haben eh schon seltsam genug vorkommen, ich will das aber gar nicht kritisieren. Religiöses Leben macht man hochgradig mit sich selber aus. Und ich bin der Letzte, der sich über ein religiöses Leben lustig machen will.

Was aber eben nicht heißen kann, dass nur, weil dieser Tag im Christentum ein stiller Feiertag ist, das Tanzen verboten wird. Wenn staatlich geregelt der pure Ausdruck von Lebensfreude verboten wird, dann läuft etwas falsch im Staat! Zumal Tanzen ja meist Nachts oder zumindest am späten Abend stattfindet und so die Ruhe des Tages in keinster Weise stört.

Achja, es ist natürlich nicht nur Karfreitag Tanzverbot, das Ganze fängt schon Gründonnerstag (also dem Tag vor Karfreitag) ab 18 Uhr an.

Wer an Karfreitag öffentlich tanzt, verstößt gegen das Gesetz.

Und ja, praktisch würde ich mit dem Video oben gegen das Gesetz verstoßen, wenn ich es nach 18 Uhr an Gründonnerstag aufgenommen hätte. Und zwar gegen § 7 (1) des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW.

Also, ich hätte mit dem Video gegen die öffentliche Ruhe des Tages verstoßen. Weil ich auf offener Straße (Ok, Ok, es war ein Gehweg. Ich bin auch manchmal unglaublich korrekt…) mit In-Ear-Kopfhörern getanzt habe. Das pure Tanzen stört erkennbar die öffentliche Ordnung. Ihr merkt, das ist absurd. Fazit:

Die Feiertagsregelungen rund um das Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag gehören abgeschafft!

Denn: Kein Tanz ist illegal!

3 comments

  1. Sven says:

    Meiner Meinung nach ist das gesamte Konzept des kirchlichen Feiertags überholt.
    Es sollte stattdessen säkulare staatliche Feiertage in gleicher Anzahl geben, dann kann auch keine Religion meckern das sie nicht berücksichtigt wird.
    Ich finde es zwar wichtig, das jeder Religionsgemeinschaft mit Respekt begegnet wird, aber so ein Gesetz wirkt wirklich noch wie aus einer anderen Zeit!

  2. Jürgen Niebecker says:

    Nun, wenn man es als Kirchenhörigkeit bezeichnet, daß am Karfreitag nicht getanzt werden darf, dann muß man es auch als Kirchenhörigkeit bezeichnen, daß der Karfreitag ein Feiertag und somit arbeitsfrei ist.

    Konsequent wäre also: Abschaffung des Karfreitags als Feiertag. Dann darf an dem so geschaffenen neuen Werktag natürlich auch getanzt werden.

    Alles andere entspringt dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht naß.

  3. admin says:

    Wenn man zu äusserster Konsequenz neigt, dann kann man den Karfreitag als Feiertag auch abschaffen. Ich wäre fein damit, denn ich schätze jeden Tag an dem die Geschäfte geöffnet sind und ich einkaufen gehen kann. =)

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