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Das Ende der Partyphotographie?

The Wollium in der Nachtresi Düsseldorf am Auflegen.
Ich bei einem Gig in der Nachtresi in Düsseldorf. Bin mir relativ sicher, dass das Bild niemanden herabwürdigt. Aber wer weiß das schon? Vielleicht sieht man irgendwo Schweißflecken oder Kotze am T-Shirt wenn man ranzoomt? Photo: Tonight)

Am 21. Januar kam es zu einer Novelle des Strafgesetzbuches. Das kommt öfter mal vor. Es war die 49. Änderung. Die im Großen und Ganzen wegen dem Fall Edathy lanciert wurde. Der Auslöser hat natürlich herzlich wenig mit Partyphotografie zu tun.

Doch heißt es nun in §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen):

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Ja Happy Birthday. War die Person jetzt betrunken und sah deshalb wie ein Zombie aus, oder wurde sie nur in einem unglücklichen Moment erwischt und sah deshalb aus Kaputt-gesoffen? Ist der Person das egal oder ist sie sehr eitel? Wie auch immer, ich bin mir 100% sicher, dass Clubs & Discos, die Partybilder online stellen, demnächst hören werden:

„Das stellt meine Hilflosigkeit zur Schau und verletzt meinen höchstpersönlichen Lebensbereich.“

Weiter heißt es:

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

Es werden dann wohl Gerichte entscheiden müssen, was jemandem erheblich schadet. Denn Fakt ist Partyphotos werden dritten Personen zugänglich gemacht. Das Bild mit dem vermeintlichen Discoflirt, weil man nämlich schon verheiratet ist? Generell ein Bild aus der Disco, weil man Montags immer fertig auf der Arbeit erscheint und der Chef mit Kündigung liebäugelt? Ein Bild mit Kotze am T-Shirt?

Ich bin vieles, aber kein Jurist, doch sehe ich da momentan ein unüberschaubares Risiko beim Online stellen von Partyphotos. Es wird interessant, wie sich die herrschende Lehre zu diesen Paragraphen entwickelt.

Partyphotos helfen bei der Partypromo & Aussendarstellung

Denn eines ist ja klar, Partyphotos (auf Facebook) können sehr vorteilhaft für die Clubs und Discos sein. Sie zeigen das, im Optimalfall, gekonnt in Szene gesetzte Treiben in der Lokalität und sind darüber hinaus Garant für eine große Reichweite auf der Plattform. Denn Photoalben werden generell viel häufiger beachtet und durchgeklickt als ein normaler (Photo-)Post (z.B. einer mit einem digitalen Partyflyer). Das kommt natürlich nicht von ungefähr.

Partyphotos durchgucken wird aus vielen Gründen gern gemacht. Hat man eine schöne Aufnahme als Erinnerung des Abends, ergo ist man selber auf einem Bild? Was ging eigentlich ab, auch wenn man gar nicht da war? Oder auch: Ich will nächste Woche dahin: Wie wird denn so die Optik und die Stimmung im Laden auf deren Photos transportiert?

Wird das alles ein jähes Ende finden? Könnte sein. Man wird sehen, und wenn man nichts mehr sehen wird, dann wissen wir auch warum.

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